Jugendbildungszentrum Sonneck - Hütten

Panoramaweg 17

D 87527 Ofterschwang

Telefon :    0711 -  62 62 92

Hausordnung der Sonneck-Hütten

Fax :      0711

Hütte :    08321 -  80 54 08

- 615 79 47

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Prolog
Unser Schullandheim soll ein Ort der Erholung und Weiterbildung sein. Ein gutes Klima, Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft sind die Voraussetzung, damit jeder sich wohl fühlen und mit Erfolg lernen kann. Diese Hausordnung legt die Rahmenbedingungen fest und soll das Zusammenleben möglichst harmonisch und verträglich gestalten.

Unsere Einrichtung dient vorzugsweise der Jugendarbeit und Erholung. Deswegen und aus hygienerechtlichen Gründen ist es untersagt, Haustiere - auch keine Hunde - mitzubringen. Rauchen ist in sämtlichen Räumen der Sonneck-Hütten verboten. Wenn ausserhalb schulischer Veranstaltungen das Rauchen im Freien vom Gruppenleiter gestattet wird, ist das Wegwerfen von Kippen im Freien untersagt.

Die Einhaltung von Jugendschutzgesetz, der feuerrechtlichen und Sicherheits- Vorschriften sowie der Hausordnung und der ausliegenden Hygienevorschriften durch die Teilnehmer, muss vom Auftraggeber bzw. den Gruppenleitern wirksam überwacht werden.

Die Anreise sollte ab 15 Uhr erfolgen. Nach Rücksprache kann das Gepäck aber auch vorher untergestellt werden. Bevor die Zimmer bezogen werden, erhalten alle Teilnehmer eine gemeinsame Einführung. Spätestens jetzt sollte die Teilnehmerliste vorliegen. Die Gruppenleiter sind für die Einhaltung der Anweisungen, der Hausordnung und der gesetzlichen Regelungen wie Jugendschutz, Brandschutz, etc. verantwortlich. Beim Einzug sind die mitgebrachten oder vor Ort gemieteten Bezüge für Kopfkissen, Bettdecke und die Laken über die vorhandenen blauweiss karierten Bezüge zu ziehen - bei der Abreise werden von den Teilnehmern nur die mitgebrachten bzw. gemieteten Oberbezüge wieder entfernt - die blauweiss karierten Bezüge und Laken bleiben auf den Betten und sind - wie bei der Anreise vorgefunden - wieder herzurichten.

Die Abreise muss bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen. Vorher ist von den Belegern die Endreinigung durchzuführen. Küche, Waschräume, Toiletten, Flure und die Duschen sind nass auszuwischen. Danach sind sämtliche Räume, Flure und die Küchengeräte - gereinigt und aufgeräumt wie vorgefunden - besenrein wieder zu übergeben. 

Bei Selbstversorgern wird die Verpflegung von den Belegern selbst organisiert. Hierfür steht - nach Absprache - die grosse Küche im Haupthaus zur Verfügung. Bis 23:00h ist die Küche und das Geschirr aufzuräumen. Aus Sicherheitsgründen - wegen der Messer, Gasherde, Schneidemaschinen etc - ist jede nächtliche Benutzung der Küche ab 23:00h untersagt. Geschirrtücher, Spülmittel, Seife, Reinigungsutensilien und Toilettenpapier müssen von den Belegern selbst mitgebracht werden. Für die Lagerung der  Lebens- mittel stehen Kühleinrichtungen und Vorratsregale zur Verfügung. Flaschengetränke werden vor Ort von uns angeboten, können aber auch selbst mitgebracht werden.

Das Frühstück  wird von den Belegern als Selbstversorger in der Regel eigenständig zubereitet. Unter Vorbehalt und nur nach Rücksprache bieten wir aber auch einen Frühstücksservice vor Ort an. Dann erfolgen die Frühststücksvorbereitung und Ausgabe ab 7:30 - 9:30 Uhr bzw. nach Absprache. Auch wenn Gruppen durch das Personal der Sonneck-Hütten verpflegt werden, sind für die Tischdienste,  das Auftragen, Abdecken und Reinigen der Tische sowie für die  Küchendienste wie Spülen, Abtrocknen und Küchenreinigung, jeweils Mitglieder der Gruppen als Küchenhelfer einzuteilen.

Lunchpaket ( nur wenn auch Frühstück gebucht - unter Vorbehalt nach Rücksprache )
Nach dem Frühstück können sich die Teilnehmer 2-3 Brötchen zum Mitnehmen richten.

Mittagsvesper ( nur wenn auch Frühstück gebucht -  nach Rücksprache )
alternativ zum Lunchpaket können sich die Teilnehmer 2-3 Brötchen mittags zubereiten.

Abendessen, warm ( in Absprache mit der Wurzelhütte  08321 - 724 438 )
je nach Tagesplan von  18:00 - 20:00 Uhr, oder nach Vereinbarung als Catering-Service. Wenn warmes Essen gebucht wurde, wird dieses im Regelfall in der nahegelegenen Wurzelhütte  eingenommen - ca. 10 Minuten vom Haupthaus entfernt, an der Piste.

Sicherheit und Umwelt
Eine gepflegte Umwelt erfreut jeden. Die "Umwelt" beginnt im Zimmer, betrifft Gänge, Unterrichts-, Arbeits-, Ess- und Spielräume sowie Grünanlagen und Spielflächen im Freien. Folgende Regeln sind zu befolgen:
In allen Räümen gilt aus Sicherheitsgründen ein absolutes Rauchverbot. Die Zimmer solten nicht mit Strassenschuhen betreten werden. Die Reinigung der Zimmer obliegt den Belegern. ·Müll sollte möglichst vermieden werden; unvermeidlicher Müll, Karton und Glas ist zu trennen. Abfälle sind in die entsprechenden Abfallkübel zu werfen. Wertstoffe sind in den Containern für Glas und Pappe unten im Ort zu entsorgen. Für sämtliche von den Belegern verursachte Schäden haftet die Gruppenleitung als Vertragspartner.
 
Mitmenschen
Gegenseitiger Respekt und Solidarität untereinander sind die Voraussetzung für ein harmonisches Zusammenleben. Je größer die Gruppe, umso wichtiger wird die Beachtung bestimmter Verhaltensregeln. Höflicher Umgang und gegenseitiges Grüßen schaffen ein angenehmes Klima im Haus.·Die Lehrer und Gruppenleiter sind die Bezugspersonen, wenn jemand ein Anliegen hat. Deren Weisungen sind zu befolgen.

Ab 23 Uhr ist im Innen- und Aussenbereich die Hüttenruhe einzuhalten. Es ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass sich die Anlage im Landschaftsschutzgebiet befindet.

Bei Unfällen oder Krankentransporten ist die Bergrettung Sonthofen über die übliche Notrufnummer 110 Tag und Nacht zu erreichen. Sie ist innerhalb 10 bis 20 Minuten mit Jeep, Motorschlitten oder Helikopter [Landung auf unserem Bolzplatz] mit Ärzten und Sanitätern vor Ort. In der Regel wird dann das nahegelegene Krankenhaus in Immenstadt angefahren. Dort ist man auch auf Wintersportunfälle spezialisiert.

Aufsichtspflicht und Weisungsbefugnis
Die Aufsichtspflicht und Weisungsbefugnis gegenüber den Teilnehmern obliegt den Gruppenleitern bzw. dem  Lehrpersonal. Im Falle von auftretenden Problemen sind diese auch unsere ersten Ansprechpartner um für Ordnung, Klärung und Abhilfe zu sorgen.
Den Mitarbeitern der Sonneck-Hütten obliegt aber das Hausrecht vor Ort.
Bei schweren Verstössen gegen die Hausordnung, das Jugendschutzgesetz oder gegen Sicherheitsbestimmungen, kann von ihnen ein Hausverbot ausgesprochen werden; z.B. bei missbräuchliche Verwendung oder Beschädigung der Feuerlöscher, Rauchmelder oder anderer Sicherheitseinrichtungen.

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