Jugendbildungszentrum Sonneck - Hütten

Panoramaweg 17

D 87527 Ofterschwang

Telefon :    0711 -  62 62 92

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fax :      0711

Hütte :    08321 -  80 54 08

- 615 79 47

info@sonneck-huetten.de

aktuelle Fotos hier >>

Neue Bilder von den Sonneck-Hütten ...

Aktion hier >> Klicken

Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Belegungsverträge und Geschäfte zwischen dem Trägerverein der Sonneck-Hütten, dem Unabhängigen Jugendzentrum e.V., Stuttgart , im Folgenden “Vermieter” genannt, und der buchenden Person, Gruppe,  Verein oder Einrichtung, im Folgenden “Auftraggeber” genannt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der vorherigen, schriftlichen Bestätigung durch uns. Gerichtsstand für beide Seiten ist Stuttgart.

Buchungen
Buchungsanfragen müssen schriftlich - per E-Mail, als Brief oder Telefax erfolgen. Erst mit unserer schriftlichen Buchungsbestätigung kommt ein gültiger Belegungsvertrag mit dem Auftraggeber zustande. Reiseveranstalter ist aber immer der Auftraggeber, bzw. die Person, Gruppe, der Verein oder die Einrichtung, in deren Namen die Buchung bei uns platziert wurde. Mit dem Auftraggeber kommt jeweils lediglich ein kurzfristiger Mietvertrag zustande. Bei der Organisation von Anreise, Bustransfer, Gepäcktransfer und Ausflügen, sind wir Ihnen gern mit Auskünften und Empfehlungen behilflich, treten hierbei aber ausdrücklich nicht als Veranstalter, Dienstleister oder Vermittler auf. Die Verträge schliessen Sie ggf. ausschliesslich und jeweils direkt mit den jeweiligen Fuhrunternehmern ab..

Preisstellung, Fälligkeit und Zahlung
Den Verträgen liegen in der Regel die jeweils gültigen Preise aus unserer
Preisliste zugrunde. Diese enthalten die eventuell fällige  gesetzliche Mehrwertsteuer. Innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 1/3 des Gesamtpreises im Voraus fällig. Der Restpreis ist ohne Abzüge spätestens 30 Tage vor der Ankunft fällig und auf das in der Bestätigung genannte Konto zu überweisen. Massgeblich ist unsere Auftragsbestätigung. Falls die Zahlungen nicht pünktlich eingehen, behalten wir uns die Kündigung des Vertrages vor. Der Auftrag- geber ist uns dann im vollen Umfang Schadenersatzpflichtig.

Rücktritt und Meldefristen
Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so werden folgende Entschädigungen fällig :   bis 30 Tage vor Anreise: ein Drittel des Reisepreises - bis sieben Tage vor Anreise: : zwei Drittel des Preises - bei späterem Rücktritt wird der volle Preises zu 100% fällig. Diese Regelungen gelten auch für den Fall, dass weniger Teilnehmer, als angemeldet anreisen. Entscheidend für die Berechnung der Stornogebühren - auch bei reduzierter Belegeranzahl - ist ausschliesslich der  Eingang der schriftlichen Meldung.

Besondere Konditionen für Jugendliche
Der Trägerverein der Sonneck-Hütten hat satzungsmässig die Jugendarbeit und Jugendbildung als Aufgabe. Deshalb erhalten Kinder, Jugendliche, Jugendgruppen, Schulen, Studenten, Jugendleiter und alle im Landesjugendring  organisierten Vereine besonders günstige
Konditionen. Selbstverständlich steht unsere Einrichtung auch für Weiterbildungsmassnahmen und Familienfreizeiten zur Verfügung.

Anreise und Abreise
Für die Preisstellung ist die Anzahl der Übernachtungen massgeblich. Die Anreise kann ab 15:00 Uhr und die Abreise muss bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen. Vorher ist vom Auftraggeber die Endreinigung durchzuführen. Danach sind die Räume besenrein zu übergeben. Hierüber wird ein gemeinsames Übergabe- und Abnahmeprotokoll gefertigt. Wenn sich die Abreise über 12:00 Uhr hinaus verzögert, wird ein weiterer halber Tagessatz in Rechnung gestellt.

Haftung 
Der Auftraggeber haftet uns für alle Schäden, die von ihm selbst oder von Teilnehmern seiner Gruppe verursacht werden. Die Kosten hierfür sind vor der Abreise vom Auftraggeber zu entrichten. Für Standardschäden wie Glasbruch, Grafittys, Bettnässen, Verlust von Geschirr und Ausstattung werden hierbei feste Sätze und die Wieder- beschaffungskosten pauschal berechnet.

Einhaltung der Vorschriften
Die Einhaltung der feuerrechtlichen und sicherheits- technischen Vorschriften muss vom Auftraggeber wirksam überwacht werden. Es sollte für alle Gruppenmitglieder eine Haftpflichtversicherung bestehen. Der Auftraggeber / Gruppenleiter stellt auch sicher, dass die Hausordnung, die Brandschutzordnung und alle rechtlichen Vorschriften insbessondere auch die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes sowie die Rauchverbote von allen Mitgliedern seiner Gruppe eingehalten werden. Im Küchenbereich gelten auch für Selbstversorger besondere Vorschriften. Der Auftraggeber ist auch für die Einhaltung aller Hygieneregeln nach § 36 Infektions- schutzgesetz und die Instruktion der Betreuer verantwortlich. Auch wegen der  besonderen Betriebsgefahren durch Gasgeräte, Friteusen, Maschinen und Messer, hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass sich ausschliesslich eingewiesene Mitarbeiter / Helfer im Küchenbereich aufhalten. Die als nicht öffentlich gezeichneten Versorgungsräume, Schränke und Einrichtungen [Sicherungskästen, Lagerräume,  Vorratsschränke etc.] dürfen nur vom Hauspersonal benutzt werden. Da sich unsere Einrichtung im Landschaftsschutzgebiet befindet, sind auch hier die gesetzlichen Regelungen - z.B. Immissionsschutz - zu beachten. Das Verbrennen von Abfällen ist strengstens untersagt. Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden, auch keine Hunde.

Ansprüche und Verjährung
Eventuelle Reklamationen und Mängelrügen sind vom Auftraggeber bzw. dem Gruppenleiter unverzüglich,  bereits vor Ort gegenüber dem Vermieter bzw. dessen Vertretung vor Ort vorzutragen, damit für Abhilfe gesorgt werden kann. Der Auftraggeber muss eventuelle Ansprüche aus dem Belegungsvertrag wegen nicht vertragsgemässer Erbringung der Leistungen  spätestens innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Abreisedatum, beim Vermieter schriftlich geltend machen. Die Ansprüche verjähren nach 6 Monaten beginnend mit dem Tag, nach nach Erbringung der Leistungen.

Gültigkeit
Diese Bedingungen sind für beide Seiten uneingeschränkt gültig, bis sie von uns durch neue Bedingungen ersetzt werden.

Stand : Dezember 2008

nächste Seite
vorherige Seite
runter
rauf
nächste Seite

[Startseite] [Beschreibung] [Anreise] [Preisliste] [Hausordnung] [AGB] [Sonderaktionen] [Belegung] [Trägerverein] [Impressum] [Seitenübersicht]

<< Mail und

<< Anfragen

<< hier Klicken